top of page

GEWINNSPIEL REGLEMENT "10 JAHRE NAVES"

Gemäß Art. 11 des Präsidialerlasses Nr. 430 vom 26. Oktober 2001.

​

Projektträgerunternehmen:  NaveS - Nahversorgungsgenossenschaft Südtirol

Adresse:  Pustertalerstraße 17, 39035 Welsberg-Taisten (BZ)

MwSt.-Nr. und Steuernummer: 02721470215

Beauftragtes Unternehmen: IPM Italia Srl, Via Stradella 13, 20129 Mailand (MI)

Ziele und geförderte Produkte: Förderung des Kaufs in den NaveS-Verkaufsstellen in dem Gebiet.

Laufzeit: vom 11/10/2021 bis zum 11/12/2021

Endgültige Auslosung: bis zum 23/12/2021

Gebiet: Bozen und Provinz Bozen, in den an der Initiative teilnehmenden NaveS-Verkaufsstellen (im Folgenden "NaveS-Verkaufsstelle(n)" genannt). Die vollständige Liste der NaveS-Verkaufsstellen finden Sie auf der Website www.naves.it/Filialen

Teilnehmer: Einzelpersonen als Endverbraucher, die mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz und/oder Sitz im Gebiet (Bozen und Provinz Bozen) haben.

Preisgeld: 6.547,00 Euro (ohne Mehrwertsteuer).

Kaution zu Gunsten des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung, um 100% des Preisgeldes zu garantieren (ex Art. 7 Absatz 3 D.P.R. 26. Oktober 2001 n° 430).

Werbematerial: Die Veranstaltung wird über die lokale Presse, Plakate, Poster, Material, das in den teilnehmenden NaveS-Verkaufsstellen verteilt wird, sowie über Online-Kommunikation und soziale Netzwerke beworben. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung mit den für ihn am besten geeigneten Mitteln bekannt zu machen.

In jedem Fall wird diese Veranstaltung gemäß den vorliegenden Bestimmungen bekannt gemacht.

Die vollständigen Vorschriften sind auf Anfrage bei den teilnehmenden NaveS-Verkaufsstellen und auf der Website www.naves.it/reglement erhältlich.

​

Wie der Wettbewerb durchgeführt wird:

Während des Aktionszeitraums vom 11/10/2021 bis zum 11/12/2021 erhält der Verbraucher für jeden Einkauf in Höhe von 25,00 (fünfundzwanzig/00) Euro, die er mit einem einzigen Kassenbon in einer NaveS-Verkaufsstelle tätigt, eine Werbekarte für dieses Gewinnspiel (im Folgenden "Karte(n)").

​

Zum Beispiel

  • Bei einem Einkauf von 26,00 Euro erhält der Verbraucher eine (1) Postkarte;

  • Bei einem Einkauf von 51,00 Euro erhält der Verbraucher zwei (2) Postkarten;

  • Bei einem Einkauf von 110,00 Euro erhält der Verbraucher vier (4) Postkarten;

  • bei Ausgaben in Höhe von 24,99 Euro erhält der Verbraucher keine Postkarte, da er die erforderliche Mindestausgabeschwelle nicht erreicht hat.

 

Um am Gewinnspiel teilzunehmen, muss der Verbraucher den Abschnitt der Postkarte mit seinen persönlichen Daten ausfüllen und in die dem Gewinnspiel gewidmete Urne in jedem NaveS- Geschäft einwerfen.

Folgende personenbezogene Daten sind zwingend erforderlich: Vor- und Nachname, gültige E-Mail-Adresse und Telefonnummer.

​

Am Ende des Aktionszeitraums werden dem Veranstalter alle Kartons mit den gesammelten Postkarten übergeben, die Gegenstand einer Sonderauslosung für die endgültigen Preise sind (siehe unten).

Damit ein Gewinn gültig ist, muss der am Gewinnspiel teilnehmende Verbraucher einen gültigen Ausweis vorweisen können.

​

Endgültige Auslosung:

Neunundzwanzig (29) Preise werden im Rahmen einer endgültigen Verlosung verlost, deren vollständige Liste unter "Verlosung und Beschreibung der Preise" aufgeführt ist. Die Preise werden im Rahmen einer besonderen Verlosung in Anwesenheit eines Notars oder eines Vertreters der zuständigen Handelskammer bis zum 23/12/2021 vergeben.

Die neunundzwanzig (29) Gewinner-Postkarten werden aus den Urnen gezogen, die alle gültigen Postkarten enthalten, die von den Geschäftsinhabern in den NaveS-Verkaufsstellen gesammelt wurden.

Außerdem werden zehn (10) Reservekarten gezogen.

Die entnommenen Karten werden als ungültig betrachtet, wenn sie Unregelmäßigkeiten in Bezug auf personenbezogene Daten enthalten, die unvollständig oder unleserlich angegeben sind und daher die Identifizierung des Gewinners nicht zulassen. Diese Karten berechtigen nicht zum Gewinn und werden durch so viele Ziehungen ersetzt, bis die Anzahl der Gewinner und Reserven erreicht ist.

Die Rücklagen werden für die Zuweisung von Preisen verwendet, die nicht bestätigt werden können oder nicht zugestellt werden können, weil der ursprüngliche Gewinner nicht auffindbar ist oder die Teilnahmebedingungen nicht einhält.

​

Ausschluss von der Teilnahme:

Angestellte und Mitarbeiter des ausschreibenden Unternehmens, der NaveS-Verkaufspunkte, der beauftragten Partei und aller an der Entwicklung und Durchführung des Wettbewerbs beteiligten Unternehmen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

​

Teilnahme und Einschränkungen:

Die Teilnahme am Wettbewerb ist ausschließlich Einzelpersonen als Endverbraucher gestattet, die über 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz und/oder Sitz im Gebiet (Bozen und Provinz) haben.

Die Initiative richtet sich nicht an Privatpersonen, Unternehmen oder Firmen, die Einkäufe mit einer Mehrwertsteuernummer tätigen.

Jeder Verbraucher kann mehr als einmal an dem Gewinnspiel teilnehmen, je nachdem, wie viele Postkarten er erhält, die regelmäßig ausgefüllt und in eine der für das Gewinnspiel vorgesehenen Boxen eingeworfen werden.

Jeder Verbraucher kann maximal einen (1) Preis gewinnen.

Zu verlosende Preise und Beschreibung

*Der Preis besteht aus einem Einkaufsgutschein für ein Wellness-Wochenende für zwei Personen im Hotel Alpen Tesitin. Der Gutschein kann bis zum 31.03.2023 eingelöst werden.

Weitere Informationen unter https://www.alpentesitin.it/

Der Gutschein ist nicht teilbar, gibt kein Recht auf Umtausch und kann nicht in Bargeld umgetauscht werden.

​

**Der Preis ist ein Gutschein für ein Wellness-Wochenende für zwei Personen im Alpine Nature Hotel Stoll. Der Gutschein kann bis zum 31.03.2023 eingelöst werden.

Weitere Informationen unter / https://www.hotelstoll.com/de/

Der Gutschein ist nicht in Teilbeträgen einlösbar, gibt kein Recht auf Umtausch und kann nicht in bar abgelöst werden.

​

***Der Preis besteht aus einem Gutschein für ein Wochenende auf einem Bauernhof in Südtirol für zwei Personen. Der Gutschein kann bis zum 31.03.2023 eingelöst werden.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.roterhahn.it/de/.

Der Gutschein ist nicht teilbar, gibt kein Recht auf Umtausch und kann nicht in Bargeld umgewandelt werden.

Marktwert der Preise:

Der Marktwert der Preise beträgt insgesamt 6.547,00 Euro (ohne/ohne MwSt.) und entspricht dem Stand zum Zeitpunkt der Abfassung des Reglements.

​

Benachrichtigung über den Gewinn:

Das veranstaltende Unternehmen benachrichtigt die Gewinner innerhalb von 2 Werktagen ab dem Datum der Ziehungsmeldung per E-Mail und/oder Telefon (unter Verwendung der vom Verbraucher auf der Teilnahmekarte angegebenen Daten) mit Anweisungen zur Abholung des Preises.

​

Zusendung der erforderlichen Dokumente:

Der Gewinner eines Preises muss unbedingt innerhalb von 5 Tagen nach der Gewinnbenachrichtigung die erforderlichen Unterlagen zusenden:

  • Formular zur Annahme des Preises mit seinen/ihren persönlichen Daten ausgefüllt;

  • Fotokopie eines gültigen Ausweises.

Wenn ein Gewinner seine persönlichen Daten nicht innerhalb dieser Frist (5 Tage nach der Gewinnbenachrichtigung) übermittelt, oder wenn der Gewinner nicht auffindbar ist, wenn die bei der Registrierung verwendeten persönlichen Daten nicht mit den Angaben im übermittelten Ausweis übereinstimmen, wenn der Gewinner unter 18 Jahre alt ist und im Falle anderer Unregelmäßigkeiten, wird der Preis als nicht zuerkannt betrachtet. Der erste gezogene Ersatzteilnehmer wird auf die gleiche Weise kontaktiert und so weiter, bis der Preis an einen Ersatzteilnehmer vergeben ist oder, falls der Preis nicht an einen Ersatzteilnehmer vergeben werden kann, an die benannte gemeinnützige Organisation.

​

Delegation von Preisen:

Die Gewinner haben nicht das Recht, den Preis an einen Dritten zu übertragen.

​

Lieferung der Preise:

Die Preise können bei der vom Gewinner angegebenen NaveS-Verkaufsstelle abgeholt werden.

Das veranstaltende Unternehmen teilt dem Gewinner das Datum mit, ab dem er/sie die NaveS-Verkaufsstelle aufsuchen kann, um den Preis abzuholen.

Der Gewinner hat 30 Tage Zeit, seinen Preis abzuholen. Wird der Preis nicht innerhalb dieser Frist abgeholt, wird der Preis an den ersten verfügbaren Reservisten vergeben.

​

Einsendeschluss für die Preise:

Die Frist für die Aushändigung der Preise beträgt 6 Monate ab dem Ende der Werbeaktion oder ab dem Datum der Inanspruchnahme der Preise, wie im Präsidialdekret 430 vom 26.10.2001 festgelegt.

​

Nicht vergebene oder nicht beantragte Preise:

Nicht zugewiesene oder nicht in Anspruch genommene Preise, die nicht abgelehnt wurden, werden an die folgende gemeinnützige Organisation gespendet: STIFTUNG SUEDTIROLER KINDERDORF, Burgfriedengasse, 28, 39042 Brixen, Steuernummer 92067670213.

​

Zahlung der Quellensteuer:

Der Projektträger verpflichtet sich, die Steuer gemäß Artikel 30 des Präsidialdekrets Nr. 600 vom 29.09.1973 in der vorgesehenen Höhe zu zahlen.

​

Verzicht auf das Rückgriffsrecht:

Der Projektträger erklärt, dass er auf die Rückforderung der Quellensteuer zugunsten der Gewinner verzichtet (Artikel 30, Präsidialerlass Nr. 600 vom 29.09.1973).

​

Ablehnung des Preises:

Sollten die Gewinner den Preis ausdrücklich ablehnen, kann er zur Verfügung des ausrichtenden Unternehmens bleiben.

​

Datenschutzbestimmungen:

NaveS - Nahversorgungsgenossenschaft Südtirol, in seiner Eigenschaft als förderndes Unternehmen und Verantwortlicher für die Datenverarbeitung, verarbeitet die personenbezogenen Daten der Teilnehmer an diesem Gewinnspiel gemäß der Allgemeinen Datenschutzverordnung Nr. 679/2016/EU vom 27. April 2016 und unter Einhaltung der Bestimmungen des Informationsvermerks über die Verarbeitung personenbezogener Daten, die auf der Website www.naves.it verfügbar ist.

​

Bitte beachten Sie dies:

Die Teilnahme an dieser Preisverleihung setzt die vollständige Anerkennung der Wettbewerbsregeln voraus.

Die Korrektheit und Wahrhaftigkeit der beim Ausfüllen der Postkarte gemachten Angaben sind wesentliche Voraussetzungen für die Teilnahme. Verbraucher, die die Postkarte mit anderen persönlichen Angaben als den in ihrem Ausweis angegebenen ausgefüllt haben, gelten nicht als Gewinner oder können von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

​

Erfüllungen und Garantien:

Das veranstaltende Unternehmen übernimmt auch keine Verantwortung für den Fall, dass die Gewinnbenachrichtigung aufgrund der Angabe falscher oder unwahrer Telefonnummern oder E-Mail-Adressen und/oder persönlicher Daten durch die Gewinner nicht zugestellt wird, oder wenn die Mailbox voll ist, die Mailbox nicht mehr existiert oder die angegebene E-Mail auf einer schwarzen Liste steht usw.

Das veranstaltende Unternehmen kann in keinem Fall für Probleme verantwortlich gemacht werden, die bei der Verwendung der Preise auftreten, und kann nicht für die unsachgemäße Verwendung der Preise durch die Gewinner verantwortlich gemacht werden.

​

Das veranstaltende Unternehmen behält sich das Recht vor, die Teilnahme zu verhindern oder die Gewinne aller Verbraucher zu annullieren, die nicht in guter Absicht teilnehmen (doppelte Identitäten, unvollständige Formulare, Verwendung von illegal erworbenen Formularen usw.).

Verbraucher, die nach dem unanfechtbaren Urteil des Veranstalters oder der von ihm mit der Durchführung des Gewinnspiels beauftragten Dritten durch Mittel und Instrumente, die sich dem Zufall entziehen können, oder in jedem Fall, der als verdächtig, betrügerisch oder als Verstoß gegen den normalen Ablauf der Initiative gewertet wird, als Gewinner ermittelt werden, können nicht in den Genuss des auf diese Weise gewonnenen Preises kommen.

​

Die ausrichtende Gesellschaft oder die von ihr mit der Durchführung des Wettbewerbs beauftragten Unternehmen behalten sich das Recht vor, unter Einhaltung der geltenden Gesetze in der am besten geeigneten Weise gegen jede Initiative vorzugehen, die darauf abzielt, das vorgesehene System zu umgehen, und diese zu unterbinden.

​

Die Abbildungen und Farben der Preise auf dem gesamten Werbematerial sind rein indikativ.

Sollte der versprochene Preis nicht verfügbar sein, behält sich das veranstaltende Unternehmen das Recht vor, ihn durch einen Preis von gleichem oder höherem Wert zu ersetzen.

Die Preise können nicht gegen Bargeld oder gleichwertige Zahlungsmittel eingelöst werden.

Einem Antrag eines Gewinners auf einen anderen Preis wird nicht stattgegeben.

Für alles, was in diesem Reglement nicht angegeben ist, verweist die Fördergesellschaft auf die Bestimmungen des Präsidialdekrets 430/01.

bottom of page